Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Anmeldesystem. eOLF ermöglicht die Online-Einreichung von Patentdokumenten in einer sicheren Umgebung. Weitere Informationen zu eOLF und zu diesem Verfahren finden Sie in unserem Portal unter dieser URL: https://bpp.economie.fgov.be/bpp-portal/de/web/guest/efiling
Um den Zugang zur Nutzung des eOLF-Systems anzufordern, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Fordern Sie eine EPA-Smartcard an.
Für einen sicheren Zugang zu den eOLF-Einreichungstools, benötigen Sie eine vom Europäischen Patentamt gelieferte Smartcard und die entsprechende PIN-Nummer. Smartcards werden für Online-Einreichungen (eOLF) verwendet. Sie werden auch benötigt, wenn Sie zukünftig den Zugang zu einem MyPage-Konto anfordern möchten, um Ihre Zahlungen oder das von Ihnen verwaltete Patentportfolio nachzuverfolgen. Eine Smartcard kann über die URL https://nrm2.epoline.org/myepoline/pcf/mainMenu.html?siteLanguage=de angefordert werden, die sich ebenfalls auf der obigen URL befindet.
- Beantragen Sie den Zugang zu eOLF.
Stellen Sie eine Verbindung mit der folgenden Adresse her: https://bpp.economie.fgov.be/bpp-portal/de/web/guest/efiling
Legen Sie Ihre Smartcard ein und klicken Sie auf den Link "Automatic Registration Tool" https://eolf.economie.fgov.be/olf/enrol/?lang=de
Dieser Link funktioniert nicht, wenn Sie keine gültige Smartcard an Ihren Computer angeschlossen haben.
Um Ihnen Zugang zu eOLF zu gewähren, müssen alle Felder des Formulars ausgefüllt sein.
Das Amt wird dann über Ihre Anfrage zur Aktivierung Ihrer EPA-Smartcard informiert und beginnt mit dem internen Aktivierungsverfahren.
- Fordern Sie eine Identifikationsnummer ein.
Bitte beachten Sie, dass die Vertretung von Patentinhabern im belgischen Amt für geistiges Eigentum Personen mit einer der folgenden Eigenschaften vorbehalten ist. Sie müssen entweder erkannt werden als
- ein zugelassener Vertreter in Belgien
- ein zugelassener Vertreter in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums UND Staatsangehörigkeit eines dieser Mitgliedstaaten besitzen
- Rechtsanwalt in Belgien oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Um Sie richtig erkennen zu können und falls Sie noch nicht mit dem belgischen Amt in Kontakt gekommen sind, beantworten Sie diese E-Mail bitte mit
- einem Nachweis der Eintragung dieser Person in ein nationales Register der zugelassenen Vertreter für Patentinhaber
- einem Nachweis der europäischen Staatsangehörigkeit dieser Person
- einem Nachweis des Amtes, für das Sie arbeiten.
Wenn Sie der Patentinhaber oder der Anmelder (oder Mitarbeiter) sind, müssen Sie sich auch identifizieren. Antworten Sie einfach auf diese E-Mail mit den Dokumenten, die Ihren Status belegen könnten.
Für Einzelpersonen kann dies Ihr Name und eine Unterschrift oder eine Kopie Ihres Personalausweises sein.
Für Unternehmen könnte dies ein Stempel des Unternehmens sein.
Natürlich können Sie in dieser Qualität nur Dokumente für den von Ihnen vertretenen Patentinhaber einreichen.
Erst nachdem die obengenannten Aktionen ausgeführt wurden, können wir Ihre Anfrage nach einem eOLF-Zugang im Produktionsmodus analysieren. Sie werden informiert, sobald der Zugang gewährt wurde oder wenn ein Problem vorliegt. Sobald der Zugang gewährt wird, müssen Sie
- die Software und die spezifischen belgischen Plug-ins im eOLF-System installieren
- die Aktivierung im Demo-Modus überprüfen, bevor Sie die Einreichung in der Produktion durchführen.